{"id":71,"date":"2026-07-01T20:57:56","date_gmt":"2026-07-01T20:57:56","guid":{"rendered":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/?page_id=71"},"modified":"2026-07-05T09:49:43","modified_gmt":"2026-07-05T09:49:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/?page_id=71","title":{"rendered":"Allgemeine Auftragsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dr. NATALIA KNIES Steuerberaterin<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Brignoler Str. 21, 64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allgemeine Auftragsbedingungen f\u00fcr Steuerberater,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&nbsp;Steuerbevollm\u00e4chtigte und Steuerberatungsgesellschaften<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand: Juli 2025<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die folgenden &#8222;Allgemeinen Auftragsbedingungen&#8220; gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen der Dr. Natalia Knies Steuerberaterin (im Folgenden &#8222;Steuerberater&#8220; genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1 Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrags<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fcr den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag ma\u00dfgebend. Der Auftrag wird nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung unter Beachtung der einschl\u00e4gigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgef\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ber\u00fccksichtigung ausl\u00e4ndischen Rechts bedarf einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung in Textform.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4ndert sich die Rechtslage nach abschlie\u00dfender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die \u00c4nderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Pr\u00fcfung der Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der dem Steuerberater \u00fcbergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchf\u00fchrung und Bilanz, geh\u00f6rt nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftrag stellt keine Vollmacht f\u00fcr die Vertretung vor Beh\u00f6rden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem \u00fcber die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht m\u00f6glich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2 Verschwiegenheitspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Steuerberater ist nach Ma\u00dfgabe der Gesetze verpflichtet, \u00fcber alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch f\u00fcr die Mitarbeiter des Steuerberaters.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach \u00a7 102 AO, \u00a7 53 StPO, \u00a7 383 ZPO bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheit entbunden, soweit dies zur Durchf\u00fchrung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und insoweit t\u00e4tigen Personen ihrerseits \u00fcber ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer \/ Auditor Einsicht in seine \u2013 vom Steuerberater angelegte und gef\u00fchrte &#8211; Handakte genommen wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a><strong>\u00a7 3 Mitwirkung Dritter<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausf\u00fchrung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des \u00a7 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer, Rechtsanw\u00e4lte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3a Elektronische Kommunikation, Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Auftr\u00e4ge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungszentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu \u00fcbertragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Steuerberater ist berechtigt, in Erf\u00fcllung seiner Pflichten nach DSVGO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragen f\u00fcr den Datenschutz bestellen. Sofern dieser Beauftragte f\u00fcr den Datenschutz nicht bereits nach Zif. 2 Abs. 1 Satz 2 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Beauftragte f\u00fcr den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner T\u00e4tigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit der Auftraggeber mit dem Steuerberater die Kommunikation per Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse w\u00fcnscht, teilt er mittels Sondervereinbarung in Textform die Art und Weise der elektronischen Kommunikation mit. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich bis auf Wiederruf oder ausdr\u00fcckliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass der Steuerberater ihm ohne Einschr\u00e4nkungen \u00fcber jene Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-\/Sendeger\u00e4t bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseing\u00e4nge regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf hinzuweisen, wenn Einschr\u00e4nkungen bestehen.\u00a0 Der Steuerberater \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Sicherheit der mit unverschl\u00fcsselten E-Mails \u00fcbermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht f\u00fcr die dem Auftraggeber ggf. entstehenden Sch\u00e4den. \u00a0Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschl\u00fcsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz w\u00fcnscht, teilt er dies dem Steuerberater mittels Sondervereinbarung in Textform mit; damit einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4 M\u00e4ngelbeseitigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger M\u00e4ngel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht \u2013 wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne von \u00a7 611, \u00a7 675 BGB handelt \u2013 die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Steuerberater festgestellt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten M\u00e4ngel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die M\u00e4ngelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die M\u00e4ngel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) k\u00f6nnen vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegen\u00fcber berichtigt werden. Sonstige M\u00e4ngel darf der Steuerberater Dritten gegen\u00fcber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr einen Schaden, der aus einer oder \u2013 bei einheitlichen Schadensfolge \u2013 aus mehreren Pflichtverletzungen anl\u00e4sslich der Erf\u00fcllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000,00 EUR (in Worten: eine Million EUR) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung f\u00fcr Vorsatz bleibt insoweit unber\u00fchrt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsanspr\u00fcche f\u00fcr Schaden aus Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt f\u00fcr die gesamte T\u00e4tigkeit des Steuerberaters f\u00fcr en Auftraggeber, also insbesondere auch f\u00fcr eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Soziet\u00e4t\/Partnerschaft und \u00dcbernahme des Auftrags durch die Soziet\u00e4t \/ Partnerschaft sowie f\u00fcr neu in die Soziet\u00e4t\/ Partnerschaft eintretende Sozien\/ Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegen\u00fcber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverh\u00e4ltnisses fallen; \u00a7 334 BGB wird insoweit ausdr\u00fccklich nicht abbedungen. Einzelvertr\u00e4gliche Haftungsbeschr\u00e4nkungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich anders geregelt \u2013 unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, r\u00fcckwirkend von Beginn des Mandatsverh\u00e4ltnisses bzw. dem Zeitpunkt der H\u00f6herversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert oder erweitert wird, auch f\u00fcr diese F\u00e4lle.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6 Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollst\u00e4ndig und so rechtzeitig zu \u00fcbergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verf\u00fcgung steht. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Unterrichtung \u00fcber alle Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und m\u00fcndlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen R\u00fccksprache zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabh\u00e4ngigkeit des Steuerberaters oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen R\u00e4umen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Aus\u00fcbung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.<\/li>\n\n\n\n<li>Unterl\u00e4sst der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erkl\u00e4rung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos k\u00fcndigen (vgl. Ziff.9 Abs. 3). Unber\u00fchrt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem K\u00fcndigungsrecht keinen Gebrauch macht.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7 Urheberrechtschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8 Verg\u00fctung, Vorschuss und Aufrechnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Verg\u00fctung (Geb\u00fchren und Auslagenersatz) des Steuerberaters f\u00fcr seine Berufst\u00e4tigkeit nach \u00a7 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberaterverg\u00fctungsverordnung (StBVV). Eine h\u00f6here oder niedrigere Geb\u00fchr als die gesetzliche Verg\u00fctung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Verg\u00fctung ist nur in au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten zul\u00e4ssig. Sie muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (\u00a7 4 Abs. 3 StBVV).<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr T\u00e4tigkeiten, die in der Verg\u00fctungsverordnung keine Regelung erfahren (z.B. \u00a7 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Verg\u00fctung, andernfalls die f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit vorgesehene gesetzliche Verg\u00fctung, ansonsten die \u00fcbliche Verg\u00fctung (\u00a7 612 Abs. 2 und \u00a7 632 Abs. 2 BGB).<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Aufrechnung gegen\u00fcber einem Verg\u00fctungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Geb\u00fchren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ank\u00fcndigung seine weitere T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die T\u00e4tigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der T\u00e4tigkeit erwachsen k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9 Beendigung des Vertrags<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vertrag endet durch Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch K\u00fcndigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Aufl\u00f6sung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertrag kann \u2013 wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der \u00a7 611, \u00a7 675 BGB darstellt \u2013 von jedem Vertragspartner au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverh\u00e4ltnis mit festen Bez\u00fcgen, \u00a7 627 Abs. 1 BGB; die K\u00fcndigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und dem Auftraggeber auszuhandeln ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei K\u00fcndigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverl\u00e4ngerungsantrag bei drohendem Fristablauf).<\/li>\n\n\n\n<li>Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausf\u00fchrung des Auftrags erh\u00e4lt oder erhalten hat und was er aus der Gesch\u00e4ftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Au\u00dferdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen \u00fcber den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausf\u00fchrung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschlie\u00dflich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverz\u00fcglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu l\u00f6schen.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach Beendigung des Mandatsverh\u00e4ltnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.<\/li>\n\n\n\n<li>Endet der Auftrag vor seiner vollst\u00e4ndigen Ausf\u00fchrung, so richtet sich der Verg\u00fctungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10 Aufbewahrung, Herausgabe und Zur\u00fcckbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Handakten i. S. v. Abs. 1 sind nur die Schriftst\u00fccke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen T\u00e4tigkeit von dem Auftraggeber oder f\u00fcr ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und f\u00fcr die Schriftst\u00fccke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie f\u00fcr die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (\u00a7 66 Abs. 3 StBerG).<\/li>\n\n\n\n<li>Auf Anforderung des Auftraggebers, sp\u00e4testens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zur\u00fcckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zur\u00fcckbehalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Geb\u00fchren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftst\u00fccke nach den Umst\u00e4nden unangemessen w\u00e4re (\u00a7 66 Abs. 2 S.2 StBerG).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11 Sonstiges<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr den Auftrag, seine Ausf\u00fchrung und die sich hieraus ergebenden Anspr\u00fcche gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Erf\u00fcllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist \u2013 nicht \u2013 bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (\u00a736, 37 VSBG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 12 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Falls einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dr. NATALIA KNIES Steuerberaterin Brignoler Str. 21, 64521 Gro\u00df-Gerau Allgemeine Auftragsbedingungen f\u00fcr Steuerberater, &nbsp;Steuerbevollm\u00e4chtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: Juli 2025 Die folgenden &#8222;Allgemeinen Auftragsbedingungen&#8220; gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen der Dr. Natalia Knies Steuerberaterin (im Folgenden &#8222;Steuerberater&#8220; genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. \u00a7 1 Umfang &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/knies-steuerberater.de\/?page_id=71\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAllgemeine Auftragsbedingungen\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-71","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=71"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":90,"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions\/90"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/knies-steuerberater.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=71"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}