Die Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind abhängig vom Gegenstandswert, Einkommen und Zeitaufwand. Zum Beispiel sieht das Gesetz vor, dass die Zeitgebühr in Höhe von 16,50 € bis 41 € je angefangene viertel Stunde (§ 13 StBVV) zu berechnen ist.
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