Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind abhängig vom Gegenstandswert, Einkommen und Zeitaufwand. Zum Beispiel sieht das Gesetz vor, dass die Zeitgebühr in Höhe von 16,50 € bis 41 € je angefangene viertel Stunde (§ 13 StBVV) zu berechnen ist.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen für Sie einen Gebührenvoranschlag.